Folieren von Scheinwerfern und Rückleuchten – was ist zulässig und was nicht?
Auf den ersten Blick scheint das Folieren von Rückleuchten und Scheinwerfern eine gute Idee, um schnell einen auffälligen Effekt an einem Fahrzeug zu implementieren. Aber ist es wirklich eine gute Idee oder gar ein Gesetzesverstoß? Wir wissen, für welche Fahrzeuge unter welchen Umständen die Folierung von Scheinwerfern und Rückleuchten (un)zulässig ist. Wir wissen auch, was Sie bei der Wahl von Folien beachten sollten und welche Methoden zur Beklebung für diese Art von gewölbter Fläche funktionieren. Unser Wissen über das Folieren von Scheinwerfern und Rückleuchten, verraten wir Ihnen in diesem Blogbeitrag.
Was ist beim Folieren von Scheinwerfern und Rückleuchten rechtlich erlaubt?
Die schlechte Nachricht vorweg: Das Folieren / Tönen von Scheinwerfern an Fahrzeugen, die am öffentlichen Verkehr teilnehmen, ist nicht zulässig. Fahrzeuge unterliegen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Die StVZO legt in §22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile fest, dass alle Teile eines Fahrzeugs – darunter auch „Scheinwerfer für Fernlicht und für Abblendlicht sowie für Fern- und Abblendlicht“, Schlussleuchten, Nebelschlussleuchten, „Warnleuchten für gelbes Blinklicht“ und eine Vielzahl weiterer Lichtmaschinen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen. Folglich müssen diese Bauteile auf Sicherheit und Konformität gemäß geltendem Gesetz geprüft sein, sonst hat das Fahrzeug keine Betriebserlaubnis (mehr). Der Leuchtwert von Lichtquellen ist exakt festgelegt, beim Folieren wird dieser verändert, weswegen die Betriebserlaubnis erst einmal erlischt.
Was passiert, wenn die Rückleuchte oder der Scheinwerfer eines Fahrzeugs mit Straßenzulassung unrechtmäßig foliert wird?
Das Anbringen einer Folie auf Scheinwerfern oder Rückleuchten bedeutet eine Veränderung des Fahrzeugs. Dabei ist es egal, ob die Folie transparent oder farbig, matt oder glänzend ist. Bei einer Scheinwerferfolierung oder Tönung einer Rückleuchte handelt sich immer um eine Veränderung des Bauteils. Da das Bauteil nun nicht mehr dem Zustand entspricht, in dem es zur Prüfung bei Straßenzulassung vorlag, erlischt bei der Folierung der Scheinwerfer und Rückleuchten automatisch erst einmal die Betriebszulassung für das gesamte Fahrzeug. Somit ist von der Folierung von Leuchtmitteln an Fahrzeugen mit Verkehrszulassung abzusehen. Ein professioneller Folierer, der dies trotzdem tut, handelt gesetzeswidrig und kann dafür auch zur Verantwortung gezogen werden.
Folieren GEWA Betriebe auch Scheinwerfer und Rückleuchten?
Ein Betrieb, der bei der GEWA Mitglied ist, ist moralisch dazu verpflichtet keine illegalen Folierungen auszuüben. Dies schließt eine Folierung, bei denen die Zulassung des Fahrzeugs erlischt, natürlich ein. Für Fahrzeuge, für die eine Folierung des Scheinwerfers oder Tönen der Rückleuchte legal ist, steht den GEWA zertifizierter Folierern frei, Leuchtmittel zu folieren. Als illegal gelten im Übrigen auch Folien und Folierungen, die das Bruchverhalten von Fahrzeugscheiben beeinflussen.
Wann ist das Folieren von Scheinwerfern und Rückleuchten mit dem Gesetz vereinbar?
Viele Scheinwerfer- und Rückleuchtenfolierungen sind nur für Autos zulässig, die sich nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegen, beispielsweise:
- Rennautos
- Ausstellungsfahrzeuge (z. B. auf Messen, in Showrooms etc.)
- Fahrzeuge, die aus anderen Gründen nicht am Straßenverkehr teilnehmen
Fragen Sie am besten den Folierer Ihres Vertrauens, wenn Sie unsicher sind, ob eine Folierung an Ihrem Fahrzeug erlaubt ist. Unsere Profis können Sie auch dahingehend beraten, wie Sie durch andere Effekte – beispielsweise durch eine Fahrzeugbeschriftung – Ihr Fahrzeug aufmerksamkeitsstark in Szene setzen.
Welche Farben/Tönungen sind bei der Folierung der Leuchten möglich? Sind gelbe oder schwarze Folierungen umsetzbar?
Bei für den Straßenverkehr zugelassenen Autos muss die Frage ganz klar mit „nein“ beantwortet werden. Der Tönungsgrad oder die Farbe spielen letztlich keine Rolle, es ist schlicht verboten. Wer sich dieser Reglung widersetzt, riskiert im besten Fall ein Bußgeld bei nachgewiesener sofortiger Entfernung der Folie oder muss im schlimmsten Fall das Fahrzeug abschleppen lassen, weil ihm die Betriebserlaubnis fehlt. Auch wenn die Nachfrage nach gelben Scheinwerfern oder Nebelleuchten groß ist: Gelbe Scheinwerfer sind nur mit eingefärbten Gläsern und bei historischen Fahrzeugen zulässig!
Anders sieht es bei Ausstellungs- und Rennfahrzeugen aus, bei denen die Scheinwerferfolierung unter Umständen legal ist:
- Bei Rennfahrzeugen sind gelbe Scheinwerfer teils sogar vorgeschrieben, um Fahrzeuge unterschiedlicher Kategorien auch nachts unterscheiden zu können, z. B. beim 24-Stunden-Rennen von Le Mans. Je nach Rennserie sind auch andere Farben erlaubt. Fahrzeugbesitzer und Folierer sollten sich daher vorab mit dem technischen Reglement der jeweiligen Rennserie vertraut machen.
- Getönte Rückleuchten mögen besonders im Tuningbereich beliebt sein, aber auch für Tuner gilt: Bei der Folierung der Rückleuchte mit Scheinwerferfolie erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Denn wie auch bei Scheinwerfern, sind die Leuchtwerte der Lichtquellen exakt festgelegt und werden durch Folien verändert. Ein Beispiel, warum diese Regelung sehr sinnvoll ist: Das Bremslicht einer stark verdunkelten Rückleuchte ist bei direkter Sonnenbestrahlung nicht mehr sichtbar. Der Bremsvorgang kann vom nachfolgenden Fahrzeug nicht wahrgenommen werden. Getönte Rückleuchten sind daher aus gutem Grund im öffentlichen Straßenverkehr verboten.
Welche besonderen Anforderungen werden an Scheinwerferfolien und Folien, die für die Tönung von Rückleuchten verwendet werden, gestellt?
Folien, die für Show-Zwecke (Messen, Museen, Ausstellungen etc.) auf Leuchtmittel an Fahrzeugen verarbeitet werden, sollten u. a. folgende Anforderungen erfüllen:
- extrem transparent (nicht etwa trüb oder leicht milchig)
- 3D-fähig und formstabil
- einige Hersteller nutzen weitgehend unsichtbaren Strukturkleber
Professionelle Folierer wissen, welche Folien sich für die Scheinwerferfolierung eignen. Sprechen Sie dazu gerne den Betrieb Ihres Vertrauens an!
Wird Steinschlagschutzfolie für Scheinwerfer und Rückleuchten häufig nachgefragt? Gibt es hier verschiedene Folienoptionen? Was ist rechtlich zulässig? Führen GEWA Betriebe diese Art der Folierung durch?
Der Schutz von Scheinwerfern gegen Steinschlag ist deshalb sehr gefragt, weil der Austausch bei Beschädigung mitunter sehr teuer ist. Eine Folierung spart also theoretisch bares Geld. Aber Vorsicht: Rechtlich liegt auch hier eine nicht zulässige Veränderung vor. Die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt daher auch in diesem Fall sofort. Dabei ist es egal, ob die Scheinwerfer farbig verändert werden oder mit einer transparenten Folie zum Schutz beklebt werden. Dazu kommt, dass der Paint-Protection-Film (PPF, auch Lackschutzfolierung genannt) mitunter ausgetauscht wird, wenn ein Schaden vorliegt.
Die gute Nachricht: Die meisten Klarglas-Scheinwerfer sind von Werk aus bereits mit einer dünnen Schutzschicht überzogen. Diese soll verhindern, dass der Kunststoff blind wird oder vergilbt. Beim Ablösen der Lackschutzfolien besteht daher das Risiko, diese Schicht mit anzuheben und das Fahrzeugteil zu beschädigen statt es zu schützen.
Was kostet eine Scheinwerferfolierung? Wie lange hält Folie auf Scheinwerfern und Rückleuchten im Schnitt?
Je nach Qualität hält eine Folie auf Scheinwerfern und Rückleuchten zwei bis drei Jahre. Um einen Eindruck der Kosten zu erhalten, nutzen Sie gerne den GEWA Preiskalkulator.
Wie wird die Folierung oder Tönung an Scheinwerfern und Rückleuchten durchgeführt? Welche Arbeitsschritte gibt es grob?
Es gibt zwei Methoden einen Scheinwerfer oder eine Rückleuchte zu folieren bzw. zu tönen: nass oder trocken.
Bei einer Nass-Verklebetechnik achten professionelle Folierer auf die richtige Mischung der Verklebeflüssigkeit. Denn: Mischungen im falschen Verhältnis oder mit den falschen Zutaten können die Montage der Folien zum Trauerspiel machen. Die Verklebeflüssigkeit stellt sicher, dass die Folie ohne Spuren im Kleber homogen über die gewölbte Fläche eines Scheinwerfers gezogen werden kann. Nach dem Entfernen aller Luftblasen durch einen Rakel muss allerdings genügend Haftung vorhanden sein, damit die Folie auch hält.
Bei der Trocken-Verklebetechnik bestimmt der Kleber ebenfalls die Methode:
- Eine Folie mit glattem Kleber muss ohne Unterbrechung aufgerakelt werden, sonst entstehen ungewünschte Linien im Glanzbild. Um ein optisch einwandfreies Resultat zu erzielen, arbeiten Profi-Folierer an dieser Stelle im Team.
- Einfacher gestaltet sich die Arbeit mit Folien mit Strukturklebern. Diese Folien lassen sich flächig aufspannen, die Luft wird in einem zweiten Schritt mit einem Rakel entfernt.
Warum sollte man gerade Scheinwerfer und Rückleuchten unbedingt von Fachpersonal folieren lassen?
Das Folieren von Fahrzeugen dient oft einem ganz bestimmten Zweck: dem Schutz des Fahrzeugs. Die fachmännische Beratung bei der Auswahl der Folie und Folierungsmethode ist gerade aufgrund der strengen gesetzlichen Lage im Fall von Scheinwerfern und Rückleuchten unerlässlich. Zudem ist das Folieren von kleinen, gewölbten Flächen etwas für Geübte – und selbst Profis benötigen beim Aufbringen Unterstützung durch weitere – ebenfalls geschulte – Hände.
Darüber hinaus gibt es noch einen ganz simplen Grund, weswegen man beim Folieren von Scheinwerfern und Rückleuchten lieber auf fachlichen Rat setzen sollte: Bei der Reinigung der Scheinwerfer und Rückleuchten mit unpassenden Lösemitteln oder alkoholhaltigen Flüssigkeiten werden den Kunststoffgläsern Weichmacher entzogen. In der Konsequenz können sie reißen und platzen.
Unsere GEWA zertifizierten Betriebe beraten Sie gerne zur Folierung von Scheinwerfern und Rückleuchten und unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung Ihrer (legalen) Folierprojekte. Wenn Sie dazu Fragen haben, kontaktieren Sie gerne den Folierer Ihres Vertrauens in Ihrer Nähe.
Unser Experte:
Robin Bös begeistert Car-Wrapping-Fans in seiner Folien Lounge bereits seit 1996 mit hochwertigen Folierungen und perfekter Verarbeitung. Sein Antrieb: immer wieder neue Ideen umsetzen zu können und Kundinnen und Kunden damit glücklich zu machen. Die Fahrzeuggestaltung mit digital bedruckten und Farbfolien ist sein tägliches Geschäft, die Realisierung außergewöhnlicher Kundenwünsche sein Spezialgebiet. Seit 2015 ist sein Betrieb GEWA zertifiziert.