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Scheinwerfer und Rückleuchten folieren

Scheinwerfer und Rückleuchten folieren lassen – was ist zulässig und was nicht?

Scheinwerfer und Rückleuchten folieren lassen? Auf den ersten Blick scheint das eine gute Idee zu sein, um schnell einen auffälligen Effekt an einem Fahrzeug zu erzielen. Aber geht das einfach so oder ist es sogar ein Gesetzesverstoß, Scheinwerfer und Rückleuchten folieren zu lassen? Wir wissen, unter welchen Umständen die Folierung für welche Fahrzeuge zulässig ist. Außerdem verraten wir Ihnen, welche Methoden zur Beklebung für diese Art von gewölbter Fläche funktionieren und vieles mehr.

Ist es erlaubt, Rückleuchten oder Scheinwerfer folieren zu lassen?

Die schlechte Nachricht vorweg: Scheinwerfer oder Rückleuchten von Fahrzeugen zu folieren, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, ist nicht zulässig. Fahrzeuge unterliegen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Die StVZO legt in §22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile fest, dass alle Teile eines Fahrzeugs – darunter auch „Scheinwerfer für Fernlicht und für Abblendlicht sowie für Fern- und Abblendlicht“, Schlussleuchten, Nebelschlussleuchten, „Warnleuchten für gelbes Blinklicht“ und eine Vielzahl weiterer Lichtmaschinen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen. Heißt: Diese Bauteile müssen auf Sicherheit und Konformität gemäß geltendem Gesetz geprüft sein, sonst hat das Fahrzeug keine Betriebserlaubnis (mehr). Der Leuchtwert von Lichtquellen ist exakt festgelegt, beim Folieren wird dieser verändert, weswegen die Betriebserlaubnis erst einmal erlischt.

Was passiert, wenn Rückleuchten oder Scheinwerfer eines Fahrzeugs mit Straßenzulassung unrechtmäßig foliert werden?

Das Anbringen einer Folie auf Scheinwerfern oder Rückleuchten bedeutet eine Veränderung des Fahrzeugs. Dabei ist es egal, ob die Folie transparent oder farbig, matt oder glänzend ist. Wer Scheinwerfer oder Rückleuchten folieren möchte, nimmt immer eine Veränderung der Bauteile vor. Da diese nun nicht mehr dem Zustand entsprechen, in dem sie zur Prüfung bei Straßenzulassung waren, erlischt bei der Folierung der Scheinwerfer und Rückleuchten automatisch erst einmal die Betriebszulassung für das gesamte Fahrzeug. Wer die Leuchtmittel am Fahrzeug trotzdem tönt und damit am Straßenverkehr teilnimmt, handelt gesetzeswidrig und kann dafür zur Verantwortung gezogen werden.

Kann man bei GEWA Betrieben Scheinwerfer und Rückleuchten folieren lassen?

Ein Betrieb, der bei der GEWA Mitglied ist, ist moralisch dazu verpflichtet, keine illegalen Folierungen durchzuführen. Dies schließt eine Folierung, bei der die Zulassung des Fahrzeugs erlischt, natürlich ein. Bei Fahrzeugen, für die eine Folierung des Scheinwerfers oder das Tönen der Rückleuchte legal ist, steht den GEWA zertifizierten Folierern frei, Leuchtmittel zu folieren.

Wann ist es mit dem Gesetz vereinbar, Scheinwerfer und Rückleuchten folieren zu lassen?

Kommen wir zur guten Nachricht: Bei Autos, die sich nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegen, ist es zulässig, Rückleuchten folieren oder Scheinwerfer tönen zu lassen. Das gilt beispielsweise für:

Fragen Sie am besten den Folierer Ihres Vertrauens, wenn Sie unsicher sind, ob eine Folierung an Ihrem Fahrzeug erlaubt ist. Unsere Profis können Sie auch dahingehend beraten, wie Sie durch andere Effekte – beispielsweise durch eine Fahrzeugbeschriftung – Ihr Fahrzeug aufmerksamkeitsstark in Szene setzen.

Schwarze Rückleuchten und mehr – welche Farben bzw. Tönungen sind bei der Folierung der Leuchten möglich?

Sie ahnen es: Bei für den Straßenverkehr zugelassenen Autos sind Folierungen nicht zulässig. Der Tönungsgrad oder die Farbe spielen letztlich keine Rolle, es ist schlicht verboten. Wer sich dieser Regelung widersetzt, riskiert im besten Fall ein Bußgeld bei nachgewiesener sofortiger Entfernung der Folie oder muss im schlimmsten Fall das Fahrzeug abschleppen lassen, weil ihm die Betriebserlaubnis fehlt. Auch wenn die Nachfrage nach beispielsweise gelben Scheinwerfern oder Nebelleuchten groß ist: Sie sind nur mit eingefärbten Gläsern und bei historischen Fahrzeugen zulässig!

Anders sieht es bei Ausstellungs- und Rennfahrzeugen aus, bei denen die Scheinwerferfolierung unter Umständen legal ist: Bei Rennfahrzeugen sind gelbe Scheinwerfer teils sogar vorgeschrieben, um Fahrzeuge unterschiedlicher Kategorien auch nachts unterscheiden zu können, z. B. beim 24-Stunden-Rennen von Le Mans. Je nach Rennserie sind auch andere Farben erlaubt, darunter schwarze Rückleuchten. Fahrzeugbesitzer und Folierer sollten sich daher vorab mit dem technischen Reglement der jeweiligen Rennserie vertraut machen.

Im Tuning-Bereich mögen getönte Rückleuchten und Scheinwerfer zwar beliebt sein, aber auch für Tuner gilt: Rückleuchten und Scheinwerfer folieren zu lassen bedeutet, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt. Schließlich sind die Leuchtwerte der Lichtquellen exakt festgelegt und werden durch Folien verändert. Ein Beispiel, warum diese Regelung sehr sinnvoll ist: Das Bremslicht einer stark verdunkelten Rückleuchte ist bei direkter Sonnenbestrahlung nicht mehr sichtbar. Der Bremsvorgang kann vom nachfolgenden Fahrzeug nicht wahrgenommen werden. Getönte oder gar schwarze Rückleuchten sind daher aus gutem Grund im öffentlichen Straßenverkehr verboten.

Welche besonderen Anforderungen werden an Folie für Rückleuchten und Scheinwerfer gestellt?

Folien, die für Show-Zwecke (Messen, Museen, Ausstellungen etc.) auf Leuchtmittel an Fahrzeugen verarbeitet werden, sollten u. a. folgende Anforderungen erfüllen:

Professionelle Folierer wissen, welche Folien sich eignen, wenn man Rückleuchten oder Scheinwerfer folieren möchte. Sprechen Sie dazu gerne den Betrieb Ihres Vertrauens an!

Die passende Folie hat dann gleich auch mehrere Vorteile im Gepäck:

Rückleuchten und Scheinwerfer folieren, um sie vor Steinschlag zu schützen?

Viele fragen sich, wie es mit Steinschlagfolie für Scheinwerfer und Rückleuchten aussieht. Schließlich nimmt sie keine große optische Veränderung vor. Und sie ist schon deshalb sehr gefragt, weil der Austausch von Teilen an Scheinwerfern und Rückleuchten bei Beschädigung mitunter sehr teuer ist. Eine Folierung spart also theoretisch bares Geld. Aber Vorsicht: Rechtlich liegt auch hier eine nicht zulässige Veränderung vor. Die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt daher auch in diesem Fall sofort. Dabei ist es egal, ob die Scheinwerfer farbig verändert oder mit einer transparenten Folie zum Schutz beklebt werden.

Allerdings sind die meisten Scheinwerfer und Rückleuchten von Werk aus bereits mit einer dünnen Schutzschicht überzogen. Diese soll verhindern, dass der Kunststoff blind wird oder vergilbt. Würde man diese Scheinwerfer und Rückleuchten zusätzlich mit Folie überziehen, bestünde das Risiko, die ursprüngliche Schicht mit anzuheben und das Fahrzeugteil zu beschädigen, statt es zu schützen.

Was kostet es, wenn man Scheinwerfer oder Rückleuchten folieren lassen möchte? Und wie lange hält die Folie?

Wenn Sie bei einem Show- oder Rennfahrzeug Rückleuchten oder Scheinwerfer folieren lassen möchten, berät ein professioneller Folierer Sie gerne dazu. Er verrät Ihnen auch, wie viel eine Folierung kostet – das hängt immer ganz vom Folierprojekt ab. Als grobe Hausnummer für zwei Scheinwerfer kann man mit 150 bis 250 Euro rechnen.

Ansonsten bekommen Sie mit unserem Preiskalkulator einen guten Eindruck davon, wie viel eine Teil- oder Vollfolierung bei verschiedenen Fahrzeugtypen kostet.

Übrigens: Je nach Qualität hält eine Folie auf Scheinwerfern und Rückleuchten zwei bis drei Jahre.

Scheinwerfer und Rückleuchten folieren: Wie geht der Profi vor?

Es gibt zwei Methoden, einen Scheinwerfer oder eine Rückleuchte zu folieren bzw. zu tönen: nass oder trocken.

Bei einer Nass-Verklebetechnik achten professionelle Folierer auf die richtige Mischung der Verklebeflüssigkeit. Denn: Mischungen im falschen Verhältnis oder mit den falschen Zutaten können die Montage der Folien zum Trauerspiel machen. Die Verklebeflüssigkeit stellt sicher, dass die Folie ohne Spuren im Kleber homogen über die gewölbte Fläche eines Scheinwerfers gezogen werden kann. Nach dem Entfernen aller Luftblasen durch eine Rakel muss genügend Haftung vorhanden sein, damit die Folie auch hält.

Bei der Trocken-Verklebetechnik bestimmt ebenfalls der Kleber die Methode:

Warum sollte man gerade Scheinwerfer und Rückleuchten unbedingt von Fachpersonal folieren lassen?

Die fachmännische Beratung bei der Auswahl der Folie und Folierungsmethode ist gerade aufgrund der strengen gesetzlichen Lage im Fall von Scheinwerfern und Rückleuchten unerlässlich. Zudem ist das Folieren von kleinen, gewölbten Flächen etwas für Geübte – und selbst Profis benötigen beim Aufbringen Unterstützung durch weitere – ebenfalls geschulte – Hände.

Darüber hinaus gibt es noch einen ganz simplen Grund, weswegen man beim Folieren von Scheinwerfern und Rückleuchten lieber auf fachlichen Rat setzen sollte: Bei der Reinigung der Scheinwerfer und Rückleuchten mit unpassenden Lösemitteln oder alkoholhaltigen Flüssigkeiten werden den Kunststoffgläsern Weichmacher entzogen. In der Konsequenz können sie reißen und platzen.

Unsere GEWA zertifizierten Betriebe beraten Sie gerne zur Folierung von Scheinwerfern und Rückleuchten und unterstützen Sie bei der Umsetzung aller rechtlich zulässigen Folierprojekte. Wenn Sie dazu Fragen haben, kontaktieren Sie gerne den Folierer Ihres Vertrauens in Ihrer Nähe.

Unser Experte:

Robin Bös, Folien Lounge

Robin Bös begeistert Car-Wrapping-Fans in seiner Folien Lounge bereits seit 1996 mit hochwertigen Folierungen und perfekter Verarbeitung. Sein Antrieb: immer wieder neue Ideen umsetzen zu können und Kundinnen und Kunden damit glücklich zu machen. Die Fahrzeuggestaltung mit digital bedruckten und Farbfolien ist sein tägliches Geschäft, die Realisierung außergewöhnlicher Kundenwünsche sein Spezialgebiet. Seit 2015 ist sein Betrieb GEWA zertifiziert.

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