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Die neutrale Beratungs- und Vermittlungsstelle wird von allen Folienherstellern und Folienhändlern, die die GEWA unterstützen, anerkannt. Ziel ist es, in Folierungsstreitfällen den Sachverhalt zu prüfen und Empfehlungen auszusprechen.
Wir erklären, in welchen Folierungsstreitfällen die GEWA Beratungs- und Vermittlungsstelle unterstützen kann.
Die Beratungs- und Vermittlungsstelle ist eine neutrale Instanz. Sie unterstützt die Regelung von Beschwerden in Folierungsstreitfällen im Vorverfahren ohne gerichtliche Auseinandersetzung. Die Beratungs- und Vermittlungsstelle ist eine durch die Branche, den Handel und die Industrie anerkannte Einrichtung. Sie vermittelt Meinungsverschiedenheiten zwischen:
schnell, unbürokratisch und mit hohem Sachverstand.
Die Beratungs- und Vermittlungsstelle der GEWA wird eingeschaltet, wenn eine der Parteien (Endkunden, Folierer, der Handel oder Folienhersteller) sich an die Beratungs- und Vermittlungsstelle wendet. Die Anfrage muss schriftlich und rechtzeitig (unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes) erfolgen. So verjähren eventuelle Ansprüche nicht. Alle betroffenen Parteien müssen sich mit der Inanspruchnahme der Beratungs- und Vermittlungsstelle einverstanden erklären. Dazu wird im Vorfeld ein Dienstvertrag geschlossen. Durch den Dienstvertrag gehen alle betroffenen Parteien eine rechtliche Verpflichtung ein.
Die Beratungs- und Vermittlungsstelle der GEWA wird beispielsweise für folgende Fälle zu Rate gezogen:
Die Beratungs- und Vermittlungsstelle ist unabhängig und bemüht, eine gütliche Lösung zwischen beiden Parteien zu finden. Sie vermittelt neutral zwischen den Parteien und bringt sich mit ihrer Expertise in den Streitfall ein:
Die GEWA beurteilt als Beratungs- und Vermittlungsstelle nicht die Formulierungen der Hersteller. Garantien und Formulierungen bleiben zu 100 Prozent Sache der Hersteller. Die GEWA Beratungs- und Vermittlungsstelle spricht Empfehlungen aus, weil sich z. B. Folie löst, Lack löst, eine Folie eine Oberflächenveränderung hat etc. Es wird Fälle geben, in denen die Ursache des Problems nicht vollständig geklärt werden kann. In diesen Fällen spricht die Beratungs- und Vermittlungsstelle eine Empfehlung für eine beiderseitige Lösung aus.
Das Ergebnis der Beratungs- und Vermittlungsstelle wird mit den streitenden Parteien besprochen. Je nach Art des Falles/Streites empfiehlt die Beratungs- und Vermittlungsstelle eine Lösung. Dieses Ergebnis und der Lösungsvorschlag werden von beiden Parteien anerkannt. Liegt aus Sicht der Beratungs- und Vermittlungsstelle ein Problem mit der Folie vor, werden weitere Schritte mit dem Folienhersteller abgestimmt. Sollte eine der beiden Parteien nicht mit dem Ergebnis einverstanden sein, steht es ihr frei, eine weitere Meinung einzuholen oder vor ein ordentliches Gericht zu ziehen. Die Erfahrung zeigt, dass der hohe Sachverstand der Beratungs- und Vermittlungsstelle meist den späteren Ergebnissen vor Gericht entspricht.
Die Vorabgespräche zur Sondierung und Beratung sind für GEWA Mitglieder kostenfrei. Entstehen durch einen größeren Aufwand Kosten, wird dies im Einzelfall mitgeteilt, ehe eine Kostenverpflichtung eingegangen wird. Die Begutachtung von Fotos und Rückstellmustern durch die Beratungs- und Vermittlungsstelle ggf. inkl. Verarbeitungstests unterliegen einer Bearbeitungsfrist von einer Woche. Weitere Kosten:
Die Leistungen der Beratungs- und Vermittlungsstelle werden per Vorauskasse abgerechnet.
Im Dienstvertrag ist zudem geregelt, dass der Verursacher des Problems (sofern es sich dabei nicht um den Beauftragenden handelt), an den Kosten beteiligt oder sie – je nach Ausgang – vollständig übernimmt.
Des Weiteren gilt:
Sofern das Problem auf die Folie zurückzuführen ist, begleicht der Folienhersteller die Rechnung.
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GEWA GENERAL-WRAPPING-ASSOCIATION e. V.
c/o INTAX GmbH
Friedrich-Wilhelm-Deus-Str. 3 26135 Oldenburg
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